Tagfahrlicht
AN ALLE E-BIKE BESITZER UND DIE WELCHE ES WERDEN (WOLLEN):

Ab dem 1. April 2022 gilt eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bikes. Dabei gibt es keine Ausnahme für sportliche E-Bikes (MTB), E-Gravel oder E-Rennräder. Bestehende sowie neue Ausrüstungen sind von dieser neuen Regelung betroffen.

Folgendes gilt somit zusammenfassend:

  • Das Licht muss auf 100m sichtbar sein und es gibt keine Vorschrift zur Lichtstärke
  • Das Vorderlicht muss am Tag auch bei guter Sicht immer eingeschaltet sein
  • Das Rücklicht muss immer montiert und bei schlechter Sicht eingeschaltet sein
  • Das Vorderlicht darf nicht blinken und nicht blenden
  • Jegliche Art von Beleuchtung, auch eine nicht fest installierte, ist erlaubt.

Weitere Informationen auf der Seite von Velo Suisse.