Ab dem 1. April 2022 gilt eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bikes. Dabei gibt es keine Ausnahme für sportliche E-Bikes (MTB), E-Gravel oder E-Rennräder. Bestehende sowie neue Ausrüstungen sind von dieser neuen Regelung betroffen.
Folgendes gilt somit zusammenfassend:
- Das Licht muss auf 100m sichtbar sein und es gibt keine Vorschrift zur Lichtstärke
- Das Vorderlicht muss am Tag auch bei guter Sicht immer eingeschaltet sein
- Das Rücklicht muss immer montiert und bei schlechter Sicht eingeschaltet sein
- Das Vorderlicht darf nicht blinken und nicht blenden
- Jegliche Art von Beleuchtung, auch eine nicht fest installierte, ist erlaubt.
Weitere Informationen auf der Seite von Velo Suisse.
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